Nutzungsbedingungen
Was Larimas ist und nicht ist, wer es nutzen darf, welche Pflichten damit verbunden sind und wofür der Anbieter einsteht.
Fassung vom 07.10.2026
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von Larimas (im Folgenden „das Werkzeug“) durch DGNB-Consultants und DGNB-Auditoren sowie für den Lesezugang eingeladener Bauherren und die Abgabe von Dateien durch Fachplaner über Upload-Links. Anbieter ist Larimas, Thomas Tergan, Herschelstraße 11, 01237 Dresden (im Folgenden „der Anbieter“).
Das Werkzeug richtet sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Nutzers gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Fassung vom 07.10.2026. Mit der Registrierung bestätigen Sie, diese Bedingungen und die Datenschutzerklärung in der angegebenen Fassung gelesen zu haben und ihnen zuzustimmen; die Fassung wird in Ihrem Profil gespeichert.
2. Gegenstand – was das Werkzeug ist und nicht ist
Ergänzendes Werkzeug, keine offizielle DGNB-Unterlage. Diese Anwendung ist ein ergänzendes Projektsteuerungs- und Navigationswerkzeug für DGNB-Consultants und DGNB-Auditoren. Maßgeblich für Zertifizierungsfragen sind ausschließlich die offiziellen DGNB-Systeme, Kriterienkataloge und sonstigen Unterlagen der DGNB und der DGNB GmbH.
Die hier dargestellten Punktzahlen, Bewertungen und Auswertungen sind keine rechtsverbindliche oder offizielle Aussage der DGNB über den Zertifizierungsstatus eines Projekts.
Das Werkzeug unterstützt die Projektarbeit: Es hält Stand, Nachweise, Fristen, Zuständigkeiten, Rückfragen und Protokolle eines Zertifizierungsprojekts an einem Ort, rechnet Punktzahlen, Erfüllungsgrade und Stufen nach dem Katalogstand, den es abbildet, und bereitet Berichte, Nachweislisten und Einreichungsmappen vor.
Das Werkzeug ist kein Zertifizierungssystem, keine Referenzunterlage der DGNB und kein Einreichungsweg: Es reicht nichts bei der DGNB ein, schreibt nicht in die DGNB System Software und ersetzt weder die Prüfung durch den Auditor noch die Konformitätsprüfung der DGNB. Welche Katalogfassung das Werkzeug abbildet, steht in der Hilfe unter „Katalogstand“; vor einer Einreichung prüfen Sie die aktuelle Fassung bei der DGNB.
Der Anbieter erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Texte, Hinweise und Vorlagen des Werkzeugs sind Arbeitshilfen.
Die Inhalte der DGNB-Kriterienkataloge einschließlich ihrer Texte und Strukturen sind urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützt. Urhebervermerk der Kriterienkataloge: © DGNB GmbH. Inhaber der Verwertungsrechte und Lizenzgeber: Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB e.V., Tübinger Straße 43, 70178 Stuttgart. Die Verwendung erfolgt im Rahmen einer Lizenzvereinbarung.
3. Zugang, Prüfung und Registrierung
Einen eigenen Zugang erhalten ausschließlich DGNB-Consultants und DGNB-Auditoren, deren Qualifikation und Identität der Anbieter geprüft hat. Mit dem Antrag geben Sie Name, Büro, Rolle, einen Nachweis Ihrer DGNB-Qualifikation und den Link zu Ihrem Eintrag in der DGNB-Expertensuche an; haben Sie keinen Eintrag, sagen Sie das im Antrag. Bis zur Freischaltung führt die Anmeldung auf die Seite „Ihr Zugang“, die sagt, woran es hängt.
Die Prüfung hat zwei Stufen; beide sind vor jeder Freischaltung abzuschließen:
- Qualifikation: Der Anbieter öffnet Ihren Eintrag in der DGNB-Expertensuche und gleicht Name, Qualifikation (Consultant, Auditor oder Senior Auditor) und Büro ab. Er hält Verzeichnisnummer, Name, Büro und E-Mail-Adresse so fest, wie sie im Eintrag stehen. Ohne Eintrag – er ist freiwillig – legen Sie ein Lizenzschreiben der DGNB vor; Sie schicken es per E-Mail an die Kontaktadresse auf der Seite „Ihr Zugang“ oder im Impressum.
- Bindung an Ihre Person über einen Weg, den nicht Sie angeben: Ist Ihre Anmeldeadresse die persönliche Adresse in Ihrem Eintrag, belegt das die Anmeldung; Sammeladressen wie info@ oder office@ genügen dafür nicht. Sonst schickt das Werkzeug einen Bestätigungscode an die Adresse aus Ihrem Eintrag, den Sie unter „Ihr Zugang“ eingeben (8 Ziffern, 7 Tage gültig, höchstens 5 Versuche). Ersatzweise ruft der Anbieter Sie unter der Telefonnummer aus Ihrem Eintrag oder aus dem Impressum Ihres Büros an und hält das Gespräch in einer Notiz fest; ohne Eintrag ist das der Weg, mit der Nummer aus dem Impressum. Mit einer Sammeladresse als Anmeldeadresse (etwa info@ oder office@) wird kein Zugang geprüft: Wer das Postfach mitliest, käme als die geprüfte Person herein. Melden Sie sich dafür mit Ihrer persönlichen Adresse an.
- Eine Kopie Ihres Ausweises verlangt der Anbieter nicht. Wie die Angaben der Prüfung gespeichert werden, steht in der Datenschutzerklärung, Abschnitt 6.
Freigeschaltet wird die Rolle, die geprüft ist. Nach der Prüfung führt das Werkzeug Ihren Namen so, wie er im Eintrag steht; Name, Rolle, Nachweis und Link lassen sich dann nicht mehr selbst ändern, das Büro schon. Eine Prüfung gilt 12 Monate; die Erneuerung beantragen Sie unter „Ihr Zugang“. Ohne gültige Prüfung ruht der Zugang, ebenso nach einem Wechsel der Anmeldeadresse, bis die neue Adresse geprüft ist; Ihre Projekte und Eingaben bleiben erhalten.
Der Anbieter widerruft eine Prüfung mit sofortiger Wirkung, wenn die DGNB-Qualifikation entfällt oder ein Hinweis darauf vorliegt, wenn Angaben im Antrag oder in der Prüfung nicht zutreffen oder wenn Hinweise darauf bestehen, dass ein Zugang geteilt wird. Der Zugang ruht dann.
Eine Rolle im Projekt wirkt nur so weit, wie Ihre geprüfte Qualifikation reicht. Wer als Auditor eingeladen und als Consultant geprüft ist, arbeitet im Projekt als Consultant; Freigaben und Prüfvermerke des Auditors und die Kennzeichnung als eingereicht bleiben dem als Auditor geprüften Auditor des Projekts vorbehalten. Ohne gültige Prüfung ruht eine Mitgliedschaft als Consultant oder Auditor; das Projekt lässt sich dann weder lesen noch bearbeiten. Auditoren laden nur der Inhaber des Projekts, sein als Auditor geprüfter Auditor oder der Anbieter ein, und nur sie entfernen einen Auditor. Gibt ein Auditor Punkte frei, die er zuletzt selbst geändert hat, ist das erlaubt; die Freigabe trägt dann den Vermerk „selbst erfasst“.
Die Anmeldung erfolgt ohne Passwort über einen Code oder Link, den Sie bei jeder Anmeldung in Ihr Postfach erhalten. Sie halten Ihr Postfach gegen Zugriff Dritter geschützt.
Bauherren erhalten auf Einladung eines Projektteams einen Lesezugang ohne Gebühr und ohne Prüfung; sie sehen den freigegebenen Stand und eine Gesamtübersicht ihres Projekts und machen keine Eingaben. Fachplaner erhalten keinen Zugang; sie geben Dateien über einen vom Projektteam ausgegebenen Upload-Link ab.
Der Anbieter kann einen Antrag ablehnen oder einen Zugang sperren, wenn sich Qualifikation oder Identität nicht prüfen lassen, wenn der Nachweis fehlt oder nicht plausibel ist, wenn Entgelte ausstehen oder wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird. [VOM NUTZER ZU ERGAENZEN: ob eine Ablehnung ohne Angabe von Gründen zulässig sein soll – anwaltlich zu prüfen]
4. Persönlicher Zugang
Ein Zugang gilt für eine natürliche Person, und jede Person hat nur ein Konto: Ein zweites Konto, etwa unter einer weiteren Adresse, ist nicht zulässig, und je Eintrag in der DGNB-Expertensuche wird nur ein Konto freigeschaltet. Sie geben Ihren Zugang nicht weiter und nutzen das Werkzeug ausschließlich für Ihre Tätigkeit als DGNB-Consultant oder DGNB-Auditor – so bestätigen Sie es bei der Registrierung.
Ein Zugang gilt für zwei gleichzeitige Sitzungen, etwa am Rechner und am Handy. Melden Sie sich an einem dritten Gerät an, endet die älteste Sitzung. Jede Anmeldung wird mit Zeitpunkt, Gerätekennung und Browser protokolliert; der Anbieter sieht daran, an wie vielen Geräten ein Zugang in 30 Tagen genutzt wurde.
Gibt es Hinweise darauf, dass ein Zugang geteilt wird, fragt der Anbieter nach und kann den Zugang sperren. Für mehrere Personen eines Büros ist je Person ein Zugang erforderlich.
5. Pflichten der Nutzer
Die Inhalte der DGNB-Kriterienkataloge, die das Werkzeug zeigt, sind Lizenzmaterial der DGNB, das der Anbieter auf Grundlage einer Lizenzvereinbarung nutzt. Deshalb gilt:
- Sie verwenden Katalogtexte, Anforderungen, Nachweislisten, Kennzahlennamen und Strukturen aus dem Werkzeug nur für die Arbeit an Ihren eigenen Zertifizierungsprojekten und geben sie nicht an Dritte weiter, die nicht an diesen Projekten beteiligt sind.
- Sie vervielfältigen, veröffentlichen oder verbreiten keine Katalogtexte aus dem Werkzeug und entnehmen sie nicht systematisch – weder von Hand noch automatisiert. Exporte des Werkzeugs tragen einen Hinweis auf die Rechte der DGNB; er bleibt bestehen.
- Sie nutzen keine Werkzeuge oder Skripte, die Seiten oder Schnittstellen automatisiert abrufen, und umgehen keine Schutzmaßnahmen (Anmeldung, Drosselung, Zeilenschutz).
- Sie geben Ihren Zugang nicht weiter (Abschnitt 4).
Darüber hinaus:
- Ihre Angaben bei der Registrierung, in der Prüfung und in Projekten sind richtig und werden aktuell gehalten. Sie wirken an der Prüfung mit (Bestätigungscode, Rückruf, Erneuerung) und teilen dem Anbieter unverzüglich mit, wenn Ihre DGNB-Lizenz endet oder inaktiv wird, wenn sich Ihr Name ändert oder wenn Sie Ihre Anmeldeadresse ändern wollen.
- Sie laden nur Inhalte hoch, zu deren Nutzung Sie berechtigt sind, und keine Schadsoftware. Für personenbezogene Daten Dritter in Projekten und Dokumenten sind Sie beziehungsweise Ihr Büro verantwortlich; Sie stellen sicher, dass die Verarbeitung im Werkzeug – einschließlich der Übermittlung an Google bei der KI-Vorprüfung – für Ihr Projekt zulässig ist, und laden ein Dokument nicht zur Prüfung hoch, wenn das nicht der Fall ist.
- Sie verantworten, wen Sie in Ihre Projekte einladen und in welcher Rolle – als Auditor nur die Person, die das Projekt als DGNB-Auditor betreut –, an wen Sie Upload-Links ausgeben, und ziehen Links zurück, die nicht mehr gebraucht werden.
- Sie prüfen Ergebnisse des Werkzeugs, bevor Sie sie verwenden (Abschnitte 6 und 7).
- Als Verantwortlicher für Ihre Projektdaten schließen Sie mit dem Anbieter einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung. [VOM NUTZER ZU ERGAENZEN: Verweis auf die AVV-Vorlage für Kunden, sobald sie vorliegt]
6. KI-Vorprüfung
Die KI-Vorprüfung liest ein hochgeladenes Dokument und gibt eine Einschätzung mit Begründung dazu ab, ob es die Anforderung eines Kriteriums belegt. Diese Einschätzung ist ein Vorschlag. Sie ist vorläufig, kann unvollständig oder unzutreffend sein und ersetzt weder Ihre Prüfung noch die des Auditors noch die Konformitätsprüfung der DGNB. Welche Angabe gilt, entscheidet ein Mensch; an jedem Indikator steht, ob eine Angabe von der Vorprüfung oder von einem Menschen stammt.
Für die Prüfung wird das Dokument an Google übermittelt (Datenschutzerklärung, Abschnitt 11). Die Prüfung steht im Betrieb nur zur Verfügung, wenn der Anbieter den kostenpflichtigen Tarif bestätigt hat; sonst wird ein Dokument nicht gesendet und als „nicht geprüft“ geführt. Scheitert eine Prüfung aus technischen Gründen, steht am Dokument „nicht geprüft“ – das ist kein Urteil über das Dokument.
7. Rechnerische Ergebnisse
Punktzahlen, Erfüllungsgrade, Stufen, Prognosen, Hebel, Szenarien und der Einreichungs-Check sind rechnerische Ergebnisse des Werkzeugs aus Ihren Eingaben nach dem Katalogstand, den es abbildet. Sie sind keine rechtsverbindliche oder offizielle Aussage der DGNB über den Zertifizierungsstatus eines Projekts; über eine Auszeichnung entscheidet allein die DGNB.
Rechenregeln, Gewichtungen und Schwellen gibt das Werkzeug nach den Katalogen wieder, die es abbildet; wo es für die Rechnung eine Festlegung braucht, ist sie in der Dokumentation des Anbieters benannt. Sie prüfen rechnerische Ergebnisse vor der Verwendung gegenüber Bauherren und vor der Einreichung anhand der offiziellen Unterlagen der DGNB. Die Einreichung und ihre Richtigkeit verantworten die beteiligten Consultants und Auditoren.
8. Haftung
Zur Prüfung: Entwurf einer Haftungsregelung für Unternehmer – anwaltlich zu prüfen (insbesondere § 307 BGB, Kardinalpflichten, Höchstbeträge).
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit er eine Garantie übernommen hat.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf –, und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Insbesondere haftet der Anbieter außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität rechnerischer Ergebnisse (Abschnitt 7), für Einschätzungen der KI-Vorprüfung (Abschnitt 6), für die Übereinstimmung der abgebildeten Kataloge mit der jeweils aktuellen Fassung der DGNB oder für Entscheidungen der DGNB über ein Projekt. Für Schäden aus der Verwendung ungeprüfter Ergebnisse gegenüber Dritten ist der Nutzer verantwortlich.
Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. [VOM NUTZER ZU ERGAENZEN: ob ein Höchstbetrag je Schadensfall oder je Vertragsjahr genannt werden soll, zum Beispiel das Jahresentgelt]
9. Verfügbarkeit, Wartung, Datensicherung
Der Anbieter bemüht sich um einen störungsfreien Betrieb, sagt aber keine bestimmte Verfügbarkeit zu. Wartungsarbeiten, Störungen bei Dienstleistern (Hoster, Datenbankdienst, E-Mail-Versanddienst, KI-Dienst, OpenStreetMap-Dienste) und Eingriffe Dritter können die Nutzung zeitweise einschränken. Geplante Wartung kündigt der Anbieter nach Möglichkeit an.
Der Anbieter sichert die Daten des Werkzeugs nach dem Stand der Technik [VOM NUTZER ZU ERGAENZEN: Sicherungskonzept: Häufigkeit, Aufbewahrung, Standort]. Unabhängig davon können Sie jedes Projekt jederzeit als Projektdatei exportieren und sollten das vor wichtigen Schritten tun.
Der Anbieter darf das Werkzeug weiterentwickeln, Funktionen ändern oder einstellen, solange der Vertragszweck gewahrt bleibt. [VOM NUTZER ZU ERGAENZEN: Ankündigungsfrist für den Wegfall von Funktionen]
10. Betrieb ohne DGNB-Inhalte
Die Katalogtexte im Werkzeug stammen aus einer Lizenzvereinbarung des Anbieters mit der DGNB. Endet diese Vereinbarung, schaltet der Anbieter die DGNB-Inhalte ab. Projekte, Nachweise, Dateien und Ihre eigenen Angaben bleiben erreichbar; Kriterienseiten, Nachweislisten mit Katalogwortlaut, die KI-Vorprüfung und Exporte mit Katalogtext stehen dann nicht mehr zur Verfügung. Ein solcher Fall ist kein Mangel des Werkzeugs; der Anbieter informiert die Nutzer, sobald er absehbar ist.
11. Entgelt, Laufzeit und Kündigung
Zur Prüfung: Preis- und Lizenzmodell stehen noch nicht fest (Frage F-18 an die DGNB: gilt ein Abonnement oder ein Platzmodell als „Vermietung“ im Sinne der Lizenz?). Die folgenden Angaben sind Platzhalter.
Entgelt und Zahlungsweise: [VOM NUTZER ZU ERGAENZEN: Abonnement je Person und Monat oder Plätze je Büro; Preis netto zuzüglich Umsatzsteuer; Zahlungsweise und Fälligkeit]. Der Lesezugang für Bauherren und die Abgabe über Upload-Links sind unentgeltlich.
Laufzeit und Kündigung: [VOM NUTZER ZU ERGAENZEN: Mindestlaufzeit, Verlängerung, Kündigungsfrist, Form der Kündigung]. Der Zugang endet mit Ablauf des bezahlten Zeitraums; Ihre Projekte und Eingaben bleiben bis dahin erhalten und werden nach dem Ende [VOM NUTZER ZU ERGAENZEN: Frist, Vorschlag: 90 Tage] gelöscht, sofern Sie den Zugang nicht verlängern. Vor dem Ende können Sie Ihre Projekte exportieren.
Der Anbieter kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Frist kündigen, insbesondere wenn ein Zugang weitergegeben, im Antrag oder in der Prüfung über Person oder Qualifikation getäuscht, Katalogtext entgegen Abschnitt 5 verwendet oder das Werkzeug zur Störung des Betriebs missbraucht wird. Wird eine solche Täuschung oder Weitergabe bekannt, teilt der Anbieter das der DGNB mit (Lizenzvereinbarung mit der DGNB, § 6 Abs. 3; Datenschutzerklärung, Abschnitt 6).
12. Änderungen dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht – etwa neue Funktionen, geänderte Rechtslage oder Änderungen der Lizenzvereinbarung mit der DGNB. Änderungen werden mit Angabe der neuen Fassung mitgeteilt; die geltende Fassung steht auf dieser Seite. [VOM NUTZER ZU ERGAENZEN: Verfahren: Mitteilung per E-Mail, Frist zum Widerspruch, Folge eines Widerspruchs – anwaltlich zu prüfen]
13. Datenschutz
Welche Daten das Werkzeug verarbeitet, wozu, wie lange und an wen sie gehen, steht in der Datenschutzerklärung. Für die Projektdaten eines Büros ist das Büro Verantwortlicher; der Anbieter verarbeitet sie in dessen Auftrag (Abschnitt 5, letzter Punkt).
14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Dresden, der Sitz des Anbieters.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform.